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Lücken im Pflanzendrink-Regal!
Hast du in den letzten Wochen auch vergeblich nach deinem Lieblings-Pflanzendrink gesucht? Wenn ja, dann bevorzugst du wahrscheinlich einen mit Calcium angereicherten Bio-Drink. Denn diese gibt es (erst einmal) nicht mehr.
Warum das so ist und was du jetzt machen kannst, erfährst du in unserem Artikel.
Angereicherte Pflanzendrinks empfohlen
Vor allem bei veganer Ernährung empfehlen Experten mit Calcium angereicherte Produkte. Auch in unserer veganen Ernährungspyramide wird dieser Aspekt betont. Denn Calcium wird bei veganer Ernährung oft in geringen Mengen aufgenommen und gehört zu den potenziell kritischen Nährstoffen. Eine unzureichende Versorgung kann sich unter anderem negativ auf die Knochengesundheit auswirken. Viele Lebensmittelhersteller setzen daher ihren Produkten diesen Nährstoff zu: In konventionellen veganen Alternativprodukten, hauptsächlich Pflanzendrinks und -joghurts, steht daher häufig Calciumcarbonat (CaCO3) auf der Zutatenliste.
Das Problem: Bio-Lebensmittel dürfen laut der Öko-Verordnung (VO (EG) Nr. 834/2007) nicht mit Vitaminen und Mineralstoffen angereichert werden. Damit ist auch der Zusatz von Calciumcarbonat in biologischen Lebensmitteln verboten.
Um ihre Produkte dennoch attraktiver zu machen, verwenden manche Hersteller in Bio-Pflanzendrinks die calciumreiche Kalkrotalge Lithothamnium calcareum. Das genutzte Pulver wird aus gereinigten, gemahlenen und getrockneten Sedimenten dieser abgestorbenen Alge gewonnen.
Da Algen Stoffe aus ihrer Umgebung aufnehmen, können sie potenziell mit Schadstoffen belastet sein. In einer Untersuchung war hauptsächlich der Aluminium-Gehalt in der Rotalge so hoch, dass er bei täglichem Verzehr zu Gesundheitsbeeinträchtigungen führen könnte (Desideri et al., 2016) Das ist jedoch nicht der Grund, warum der Europäische Gerichtshof im April 2021 die Anreicherung von Bio-Pflanzendrinks mit der Alge verboten hat.
Anreicherung jetzt verboten
Vereinfacht gesagt haben die Hersteller mit dem Zusatz der calciumreichen Alge in zwei Aspekten gegen das Gesetz verstoßen:
- Wie bereits erwähnt ist die Verwendung von Calciumcarbonat als Mineralstoff für die Anreicherung von Bioprodukten mit Calcium unzulässig und darf nicht mit calciumbezogenen Hinweisen beworben werden.
- Die verwendete Alge ist (meist) keine biologische/ökologische Zutat. Nicht-biologische Zutaten dürfen ökologischen Produkten nur unter bestimmten Voraussetzungen zugesetzt werden, u. a. wenn ohne diese Zutat die Lebensmittel nicht hergestellt oder haltbar gemacht werden können. Das ist bei den Pflanzendrinks nicht der Fall. Wer Bio-Lebensmittel kauft, möchte schließlich auch, dass 100 % Bio drin ist.
Hier wurde also gegen geltendes Recht verstoßen. Bislang hat niemand etwas unternommen, doch jetzt hat das Land Nordrhein-Westfalen gegen einen Hersteller ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Der Europäische Gerichtshof hat im April 2021 nun offiziell in seinem Urteil die Verwendung der konventionell erzeugten Alge in Bio-Lebensmitteln als rechtswidrig erklärt. Die zusammenfassende Erläuterung findest du in der Pressemitteilung Nr. 69/21.
Wie geht es jetzt weiter?
Die Produzenten biologischer Pflanzendrinks sind jetzt natürlich auf der Suche nach Alternativen: Es gibt auch biologisch angebaute calciumreiche Algen, allerdings sind diese noch nicht so weit verbreitet. Doch einige Unternehmen arbeiten daran, diese in ihre Produkte aufzunehmen und somit ein wirklich biologisch hergestelltes Produkt anbieten zu können. Wenn also dein Lieblingsdrink ein biologischer ist oder du insbesondere diese bestimmte Marke unterstützen möchtest, so gibt es Hoffnung, dass du demnächst auch wieder die angereicherte Variante erhältst.
Es gibt zum Glück auch viele konventionell hergestellte angereicherte leckere Drinks. Wenn du dort ein paar ausprobierst, wirst du bestimmt eine leckere Alternative finden. Doch auch wenn du weiterhin deine Lieblingsbiomarke unterstützen möchtest und erst mal die nicht angereicherte Variante wählst, bedeutet das nicht, dass es unweigerlich zu einer unzureichenden Calciumversorgung kommt.
Was du tun kannst, um deinen Calciumbedarf weiterhin zu decken:
- Setze vermehrt auf calciumreiche pflanzliche Lebensmittel wie Sesam, Mohn, Mandeln, Grünkohl etc.
- Greife auf calciumreiches Mineralwasser zurück.
- Supplementiere mit Calciumpulver, z. B. in Form von Calciumbisglycinat (achte auf vegane Produkte).
- Supplementiere direkt mit Lithothamnium calcareum, z. B. in selbstgemachtem Pflanzendrink. Rezepte für leckere Pflanzendrinks findest du in unserem eBook „Pflanzliche Milchalternativen“.
- Supplementiere mit der calciumreichen Sango-Koralle (bedenke, dass diese auch Magnesium enthält).
Fazit
Bio-Pflanzendrinks dürfen in Zukunft also nicht mehr mit der (nicht-biologischen) Calciumalge angereichert werden und sind daher erst mal aus dem Handel verschwunden. Der Grund dafür ist nicht, dass dieser Zusatz per se schlecht ist, sondern er ist schlichtweg rechtlich nicht erlaubt. Bis die Bio-Hersteller andere Wege zur Anreicherung mit Calcium gefunden haben, solltest du darauf achten, deinen Bedarf an dem wichtigen und bei veganer Ernährung potenziell kritischen Nährstoff auf andere Weise zu decken.
Update 2022: Aktuell finden sich wieder calciumreiche Pflanzendrinks in Bioqualität im Handel. Laut aktuellem Recht dürfen nun calciumreiche Algen(extrakte) zugegeben werden. Dabei gelten bestimmte Bedingungen für die Algenzucht (Europäische Kommission, 2022). In der Regel werden die Bio-Drinks nicht als „calciumreich“ bzw. „calciumangereichert“ beworben, sondern die Zugabe der Alge auf der Verpackung ausgeschrieben. Der Calciumgehalt kann der Nährwerttabelle entnommen werden.
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