Eine Umfrage auf fernstudium-infos.de ergab, dass fast die Hälfte der Studierenden ihr Fernstudium finanzieren, indem sie ihr eigenes Einkommen verwenden. Rund 20 % gaben an, dass sie während der Zeit ihres Fernstudiums weniger konsumieren würden. Da die Eigenfinanzierung häufig nicht ausreicht und der Verzicht auf Klamotten, Kino und Co keine freudige Aussicht ist, zeigen wir dir hier einige Förderungsmöglichkeiten auf, mit deren Hilfe du dir den Traum vom Fernstudieren verwirklichen kannst. Wusstest du zum Beispiel, dass du dein Fernstudium steuerlich absetzen kannst, wenn es sich dabei um eine Berufsfortbildung handelt?
Quelle: Fernstudium-Infos.de
Arbeitsmarktservice (AMS) für Studierende aus Österreich
Arbeitsmarktservice (AMS) für Studierende aus Österreich
Der Arbeitsmarktservice (AMS) in Österreich bietet finanzielle Förderung bei Weiterbildungen an.
Wenn du mit deinem Arbeitgeber eine gesetzliche Bildungskarenz oder Freistellung gegen Entfall der Bezüge vereinbart hast, erhältst du vom AMS Weiterbildungsgeld – vorausgesetzt, du erfüllst alle Bedingungen.
Kontaktiere am besten direkt den AMS und lass dich beraten.
Berufsförderungsdienst (BFD)
Berufsförderungsdienst (BFD)
Als Soldat auf Zeit (SaZ), freiwillig Wehrdienstleistender (FWDL) oder Berufsoffizier mit der Altersgrenze 41 (BO 41) kannst du dich vom Berufsförderungsdienst beraten lassen und bekommst gegebenenfalls bis zu 100 % der Kosten für unsere Fernstudiengänge übernommen.
Lass dich am besten heute noch von der zuständigen Stelle beraten. Wir lassen dir für deinen Antrag gern alle notwendigen Unterlagen zukommen.
Deutsche Rentenversicherung
Deutsche Rentenversicherung
Gern erstellen wir für deine Rentenversicherungsanstalt ein Angebot zur Förderung unserer Fernstudiengänge.
Sollte keine Förderung für dich in Frage kommen, reiche einfach vor der Buchung eines Fernstudiengangs einen aktuellen Nachweis (z. B. deinen Rentenbescheid) in unserem Support ein und erhalte einen individuellen 10 %-Rabattcode für deinen gewünschten Fernstudiengang.
Weitere Informationen erhältst du bei der Deutschen Rentenversicherung.
Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS
Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS
Weiterbildungsinteressierte aus Hamburg haben die Möglichkeit von einem verbesserten Leistungsangebot für den Antrag und die Ausreichung des Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS zu profitieren. Die Förderanträge werden online und ausschließlich vom Teilnehmenden des geplanten Fernstudiengangs (nicht vom Arbeitgeber) gestellt.
Nähere Informationen findest du im Serviceportal ZWEI:P.
Bildungsscheck NRW
Bildungsscheck NRW
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Voraussetzung dafür ist ein Wohnsitz in NRW und dein zu versteuerndes Jahreseinkommen liegt zwischen 20.000 bis max. 40.000 Euro
Die Kosten für berufliche Weiterbildungen werden bis zur Hälfte gefördert, wobei die maximale Förderhöhe 500 Euro beträgt.
Nähere Infos findest du beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW.
Arbeitgeber lieben engagierte Mitarbeitende
Arbeitgeber lieben engagierte Mitarbeitende
Ein sehr einfacher und deshalb oft übersehener Weg. Bist du schon auf die Idee gekommen, einfach deinen Arbeitgeber zu fragen, ob er dir dein Fernstudium finanzieren möchte? Die meisten Arbeitgeber lieben engagierte Mitarbeitende, die motiviert sind und sich regelmäßig weiterbilden möchten. Für dich mag das Fernstudium eine finanzielle Herausforderung sein, für viele Firmen wäre es eine Leichtigkeit, die Kosten zu übernehmen.
Natürlich muss dein Fernstudium inhaltlich zu deinem Job passen, aber mit den richtigen Argumenten kannst du deinen Chef sicherlich überzeugen, zumindest einen kleineren Anteil zu zahlen.
Dein Fernstudium steuerlich absetzen
Dein Fernstudium steuerlich absetzen
Wir können an dieser Stelle keine allgemeingültige Aussage zur steuerlichen Berücksichtigung der Studienaufwendungen treffen, da gerade im Steuerrecht die abschließende Würdigung von individuellen Abzugsmöglichkeiten einer persönlichen Einzelfallprüfung obliegt.
Grundsätzlich kannst du dein Fernstudium steuerlich absetzen, wenn es sich dabei um Berufsfortbildungskosten handelt. Darin inbegriffen sind unter anderem die Studiengebühren, Fachliteratur oder Arbeitsmittel wie Computer oder Software.
Diese können von dir als Werbungskosten bei „Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit“ angesetzt werden. Solltest du selbstständig oder gewerbetreibend sein, kannst du diese einfach als Betriebsausgaben angeben.
Informiere dich in jedem Fall vor Aufnahme des Fernstudiums bei deinem Steuerberater oder zuständigen Finanzamt, wie du dein Fernstudium steuerlich absetzen kannst, genauer gesagt in welcher Höhe diese Abzüge bei der Ermittlung deines zu versteuerndem Einkommen zu berücksichtigen sind.
Kindergeld während der Berufsausbildung
Kindergeld während der Berufsausbildung
Kindergeld bekommt in Deutschland jeder, der sich entweder in einer Berufsausbildung befindet oder kurz vor dieser steht und dabei das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Eine Berufsausbildung im kindergeldrechtlichen Sinne liegt vor, wenn der Erwerb eines Abschlusszertifikats angestrebt wird, das in der Berufswelt als Befähigungsnachweis genutzt werden kann. Dabei ist wichtig, dass sich das Kind ernsthaft und nachhaltig auf das Ausbildungsziel vorbereitet.
Als Antragsteller des Kindergeldes benötigst du eine Studienbescheinigung und regelmäßige Leistungsnachweise, die du dir jederzeit im ecodemy Campus herunterladen kannst.
Weitere Informationen zum Kindergeld erhältst du auf dem Portal der Bundesagentur für Arbeit.
Weiterbildungs
stipendium für begabte FachkräfteWeiterbildungs
stipendium für begabte FachkräfteDas Weiterbildungsstipendium ist ebenfalls ein Förderungsprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und kann dir dabei helfen, dein Fernstudium finanzieren zu lassen. Es unterstützt talentierte und leistungsbereite junge Menschen nach einem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung bis hin zur Selbstständigkeit.
Hast du das Bewerbungsverfahren erfolgreich durchlaufen und bist „Stipendiat/in”, kannst du innerhalb deines Förderzeitraums Zuschüsse von insgesamt 7.200 € für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen – bei einem Eigenanteil von 10 % je Fördermaßnahme, wobei der Eigenanteil nicht den Gesamtförderbetrag schmälert.
Förderfähig sind anspruchsvolle und in der Regel berufsbegleitende Weiterbildungen, zum Beispiel Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen, wie unsere Fachfortbildung „Vegane Ernährung”. Dabei werden nicht nur die Kosten der Maßnahme selbst, sondern beispielsweise auch die notwendigen Arbeitsmittel übernommen. Einen IT-Bonus von 250 € zur Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr in Verbindung mit einer Maßnahme, gibt es noch oben drauf.
Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) koordiniert im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die bundesweite Durchführung. Wer eine bundesgesetzlich geregelte Ausbildung im Gesundheitswesen absolviert hat, kann sich bei der SBB direkt bewerben. Absolventen einer dualen Ausbildung bewerben sich bei der Stelle, bei der ihr Berufsausbildungsvertrag eingetragen war.
Weitere Informationen zum Weiterbildungsstipendium erhältst du auf dem Portal der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.
Rabatte für ProVeg-Mitglieder
Rabatte für ProVeg-Mitglieder
ecodemy ist ProVeg-Partner. Mitglieder von ProVeg bekommen 5 % Rabatt auf unsere Fernstudiengänge.
So geht's: Sende uns einfach eine Kopie oder einen Scan deines Mitgliedsausweises zusammen mit deinem Anmeldeformular. Nachträglich können wir den Rabatt nicht berücksichtigen. Die 5 % Rabatt werden dir monatlich von der Studiengebühr abgezogen. Nicht mit anderen Aktionen oder Förderungen kombinierbar und keine Barauszahlung möglich.
Rabatte für PETA-Mitglieder
Rabatte für PETA-Mitglieder
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Rabatte für Swissveg-Mitglieder
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QualiScheck RLP
QualiScheck RLP
Gefördert werden können grundsätzlich alle Beschäftigten mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz, und das ganz unabhängig von der Höhe des Einkommens.
Es werden individuelle berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen für Einzelpersonen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenz dienen gefördert. Berufsbezogen sind Weiterbildungen, wenn sie im beruflichen Kontext stehen und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen. Auch Weiterbildungen zur beruflichen Umorientierung gelten als berufsbezogen.
Gefördert werden 60 Prozent der entstehenden Weiterbildungskosten (Teilnahmekosten). Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500 € pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung.